Arenaordnung



Unsere Süptitzer Sportarena ist eine Stätte sportlich, fairen Wettkampfes, der Erholung und Entspannung. Jeder Zuschauer ist aufgefordert, sich diszipliniert im Stadion zu verhalten und diese Arenaordnung einzuhalten.

§ 1 Aufenthalt

(1) Der Aufenthalt in der Süptitzer Sportarena ist nur Personen gestattet, die eine gültige Ein- trittskarte mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung auf eine andere Art nach- weisen können.

(2) Der Aufenthalt in der Süptitzer Sportarena an spielfreien Tagen ist nur mit Zustimmung des Vorstandes des Süptitzer Sportvereins oder im Beisein eines übungsleiters gestattet.

§ 2 Verhalten im Stadion

(1) Innerhalb der Stadionanlage hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer ge- schädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder be- lästigt wird.

(2) Die Besucher haben den Anordnungen des Ordnungsdienstes und des Stadionsprechers Folge zu leisten.

(3) Alle Aus- und Eingänge sind freizuhalten.

§ 3 Verbote

(1) Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:


(2) Verboten ist den Besuchern weiterhin:


§ 4 Haftung

Der Besuch der Süptitzer Sportarena erfolgt auf eigene Gefahr. Der Süptitzer Sportverein haftet für Personen- und Sachschäden nur dann, wenn sie oder ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen diese zu vertreten haben und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für fahrlässige oder vorsätzlich herbeigeführte Störungen haftet der Verursacher.
§ 5 Zuwiderhandlungen
(1) Wer den Vorschriften dieser Benutzungsordnung zuwiderhandelt, kann ohne Erstattung des Eintrittspreises aus der Süptitzer Sportarena verwiesen werden. Dasselbe gilt für Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von anderen, die freie Willensbestimmung beeinträchtigenden Mittel stehen.
(2) Personen, die eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit innerhalb der Süptitzer Sportarena begehen, müssen damit rechnen, dass eine Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt wird.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Stadionordnung tritt mit dem Tage der Eröffnung der Süptitzer Sportarena in Kraft.

SV Süptitz
Vorstand